Gönnerschaft
Werden Sie Gönner oder Gönnerin des KVAK! Und profitieren Sie von einem Gönnergeschenk und Ermässigungen bei KVAK-Seminaren (ab 50 Fr. Gönnerbeitrag), überdies von einem Eintrag auf der Sponsorenliste auf der KVAK-Webseite und 20% Ermässigung für Werbebanner (ab 200 Fr.).
Die Gönnerschaft und der Gönnerbeitrag bezieht sich immer auf das aktuelle Kalenderjahr.

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Das Kleingedruckte
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Die Jahresrechnung wird jeweils am Jahresanfang zusammen mit dem Gönnerausweis zugestellt.
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Bei Anmeldungen einer Gönnerschaft, die bis zum 30. September eines Jahres beim KVAK eintreffen, wird der gesamte Jahresbeitrag in Rechnung gestellt.
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Bei Anmeldungen einer Gönnerschaft, die ab dem 1. Oktober eines Jahres beim KVAK eintreffen, erfolgt die Rechnungstellung erst am Jahresanfang des Folgejahres.
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Gönner des KVAK haben gemäss Statuten des KVAK kein Stimmrecht an der Delegiertenversammlung.
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Firmen und andere Organisationen haben keinen Anspruch auf Vergünstigungen bei Kursen und Seminaren.




