Von Ivo Cathomen auf 25.2.2021
Kategorie: Aktuell

Umsetzung der Covid-Verordnung im Vereins- und Hundeschulbetrieb (Update vom 26.02.21)

Gemäss Ankündigung des Bundesrats vom 24.02.21 sind die Covid-Massnahmen bis vorerst Ende März 2021 verlängert worden, jedoch mit gewissen Lockerungen. Von der neuesten "Covid-19-Verordnung besondere Lage" betroffen ist auch der Betrieb in den Hundesportvereinen und Hundeschulen. Update vom 26.02.21 zu Schutzkonzept, Betriebszeiten, besonders gefährdete Personen, Maskenpflicht, Hundesporthallen.

Gemäss der "Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage)", Stand 24.02.21, sind für den Betrieb in den Hundesportvereinen und Hundeschulen ab dem 01.03.21 folgende Bestimmungen zu beachten: Der KVAK empfiehlt seinen Hundesportvereinen und Hundeschulen, ​den Trainingsbetrieb in Übereinstimmung mit den ab 01.03.21 geltenden Bestimmungen zu planen.

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