Von Ivo Cathomen auf 27.6.2021
Kategorie: Aktuell

Einschränkungen für den Hundesport weitgehend aufgehoben

Ab dem 26. Juni 2021 sind die Covid-Massnahmen, die den Ausbildungs- und Trainingsbetrieb von kynologischen Vereinen und Hundeschulen betreffen, weitgehend aufgehoben worden. Es gelten jedoch weiterhin eine Schutzkonzeptpflicht und Einschränkungen im Gastronomiebereich. Der KVAK stellt ein weiteres Musterschutzkonzept zur Verfügung (im Bild: Clubhaus KV Gebenstorf-Turgi).

Mit Gültigkeit ab Samstag, 26. Juni 2021 hat der Bundesrat Lockerungen der Covid-Massnahmen in Kraft gesetzt, die auch den Betrieb der kynologischen Vereine und Hundeschulen betreffen.

Es gilt weiterhin ein grundsätzliche Schutzkonzept-Pflicht. Dieses umfasst den Sport- bzw. Ausbildungsbereich sowie den Betrieb der Gastronomiebetrieb in den Clubhäusern (Innen- und Aussenbereich). Die wichtigsten Regelungen sind:

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